AGB

Unsere aktuellen AGB stehen für Sie zum Download bereit (Stand Juli 2023):

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen.

2 Kostenvoranschläge

2.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich, für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

2.2 Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen anderweitig nicht verwendet werden

3 Angebote

3.1 Angebote werden nur schriftlich oder per Fax erteilt.

3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.

3.3 Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen sind: Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Überprüfung, Montage, Reparatur und Instandsetzung von Anlagen, Einrichtungen, Einrichtungsgegenständen, Rohrleitungssystemen und sonstigen Einrichtungen für Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Elektrotechnik udgl.

4 Bestellungen und Auftragsbestätigungen

An den Unternehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.

5 Preise

5.1 Der Gesamtpreis (brutto) der Waren und Dienstleistungen ist im Arbeitsauftrag genannt.

5.2 Zusätzliche Kosten für Fracht, Lieferung und Versand sowie Leistungsfrist bzw. der Liefertermin finden sich im Arbeitsauftrag unter Lieferkosten / Liefertermin, fallen aber jedenfalls an und können nicht im Voraus berechnet werden.

5.3 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Änderungen bei den

a) Lohnkosten und/oder

b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

6 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen

6.1 Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

6.2 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

7 Leistungsausführung

7.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

7.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Gas-, Wasser- und Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen; der Auftragnehmer ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

7.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

7.4 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Energie- und Wassermengen sind vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

7.5 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.

7.6 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit zur Anlieferung der erforderlichen Maschinen, Materialien und Geräte an den Leistungsort zu gewährleisten und hat weiters die Übernahme der zur jeweiligen Leistungsausführung angelieferten Geräte und Materialien zu bestätigen.

8 Leistungsfristen und -termine

8.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist.

8.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

8.3 Beseitigt der Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung gemäß 8.2 verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer angemessen gesetzten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen; im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert.

9 Verrechnung

Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separatverrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs ist gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre anzunehmen: das Ausmaß der Isolierung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1m bleiben unberücksichtigt.

10 Beigestellte Waren

10.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber 15 Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen.

10.2 Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

11 Zahlung

11.1 Der Auftraggeber hat über Verlangen des Auftragnehmers nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.

11.2 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 8.2 ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.

11.3 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

11.4 Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist aus- geschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist, oder dass die Gegenforderungen des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind. Im Falle der Nichtzahlung dieser künftigen Rechnungen sind alle Mahn- und Inkassokosten vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen.

12 Eigentumsvorbehalt

12.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12.2 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer Umstände gemäß 11.3 bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

13 Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)

13.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden

a) an bereits vorhandenen Leistungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler,

b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13.2 Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

14 Gewährleistung

14.1 Unbeschadet eines Wandelungsanspruches erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist; ist eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern.

14.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung; sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.

15 Schadenersatz

15.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.

15.2 Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.

15.3 Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

16 Produkthaftung

16.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene .berprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

17 Erfüllungsort

17.1 Erfüllungsort ist Harter Süd Straße 10, 8075 Hart bei Graz (Sitz des Auftragnehmers).

18 Allgemeines

Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug einverstanden ist.


Informationen zum Widerrufsrecht gemäß Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit welchem Bestimmungen zum Schutz der Verbrauchergetroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG)

1 Widerrufsrecht bei Auswärtsgeschäften:

a) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Damit der Verbraucher das Widerrufsrecht ausübt, muss er das Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über seinen Entschluss, den außerhalb des Geschäftsraumes geschlossenen Vertrag zu widerrufen, an die Firmenanschrift des Unternehmens (siehe Firmenpapier) informieren, mit folgendem Wortlaut: Hiermit widerrufe(n)

ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*). Bestellt am…/erhalten am…/

Name des(r) Verbrauchers(in)…./ Anschrift des(r) Verbrauchers(in) Unterschrift des(r) Verbrauchers(in)oder der Verbraucher verwendet das im Anschluss beigefügte vorgefertigte Muster-Widerrufsformular. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Ist die Ausfolgung eines Muster-Widerrufsformulares unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Ausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.

2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise vom Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und

das vereinbarte Entgelt „25 Euro“, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt „50 Euro“ nicht übersteigt.

4. bei Verträgen die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder

5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden.

Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich aller

Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart (erfolgte im Pkt. f); in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

b) Der Verbraucher ist ausdrücklich damit einverstanden, dass

– ihm eine Ausfertigung des außerhalb des Geschäftsraumes abgeschlossenen Vertrages per email übermittelt wird.

– im Falle eines Rücktritts die Rückzahlung der vom Verbraucher geleisteten Zahlungen durch Übersendung eines Gutscheines in entsprechender Höhe erfolgt.

c) Der Verbraucher verlangt ausdrücklich, dass das Unternehmen mit den Arbeiten vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, nimmt die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis und weiß, dass

d) er ein anteiliges Entgelt zu bezahlen hat, wenn er in der Folge doch vom Vertrag zurücktritt;

e) mit vollständiger Vertragserfüllung das Widerrufsrecht erlischt;

f) das sofort zu zahlende Entgelt € 200,- nicht übersteigt und verzichtet für diesen Fall ausdrücklich auf eine Widerrufsbelehrung und das Aushändigen des Widerrufsformulars.

g) Der Verbraucher wurde aufgeklärt und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er in folgenden Fällen kein Widerrufsrecht hat, wenn:

h) die Ware oder Dienstleistungen von Preisschwankungen auf den Finanzmärkten abhängig ist;

m) die Waren nach Verbraucherspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden (individuell Angefertigtes);

i) er den Unternehmer ausdrücklich zu dringenden Reparatur oder Instandhaltungsarbeiten angefordert hat.

j) Wenn der Verbraucher die Ware zurücksendet, hat er die Rücksendekosten zu tragen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

2 Allgemeines Widerrufsrecht

k) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

l) maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind

1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,

2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

4. die Aussicht auf einen Kredit.

m) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die im Abs. 1 genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er einer schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.

n) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn

1. er bereits bei der Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

2. der Ausschluss des Rücktrittrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder

3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.